Service
| UVV Abnahme Auszug aus dem UBG: Gemäß §37 UVV “Flurförderzeuge” (VBG 36) sind Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, durch einen Sachkundigen zu prüfen. Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. |
| Reparatur Fachmännische Reparaturen werden durch qualifiziertes Personal ausgeführt. Bei Bedarf stellen wir Ihnen ein Leihgerät zur Verfügung. |
| Transport Falls Ihr Stapler vor Ort nicht repariert werden kann, übernehmen wir auf Wunsch den Transport in die eigene Fachwerkstatt. |




